Bürgerenergie Solarpark Grub

Eine Investition in den Klimaschutz

Mit dieser Beteiligung investieren Sie in eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Ihrem Landkreis Cham.

Wenn Sie uns hierüber kontaktieren, können wir Sie gern zum Projektstart auch benachrichtigen.

Eine Infoveranstaltung findet am 05.11.2024 um 19.00 Uhr im Fürstenkasten (Böhmerstr. 18, 92444 Rötz) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Eine Zeichnung ist nach der Infoveranstaltung möglich.

Anlage: Solarpark Grub

Standort:
92444 Rötz (benachteiligtes Gebiet gem. EEG)
Technik:
Trina Glas/Glas Module 580 Watt und Kaco Wechselrichter
Inbetriebnahme:
voraussichtlich Ende September 2024
Einspeisevergütung:
5,09 Ct/kWh
Einspeisung:

ca. 6 MW über Mittelspannungstrafo 150m südlich im Ortsteil Grub

ca. 5,3 MW über Mittelspannungstrafo 1 km südwestlich in Rötz

ca. 2,5 MW über Mittelspannungsnetz 150m nordwestlich

Stromerzeugung:
14.500.000 kWh
Stromversorgung für:
ca. 4.000 Haushalte

 

Beteiligungskonditionen

Bürgerenergie Solarpark Grub GmbH & Co. KG

Investitionsart:
Qualifiziertes Nachrangdarlehen
Zielgruppe:
Exkl. für BürgerInnen der Stadt Rötz (92444)
Laufzeit und Zins:
4 Jahre, 9 Jahre oder 14 Jahre
zu 4,25 %, zu 4,5 % bzw. zu 4,75 % p.a.
Tilgung:
NRD von 4 Jahren: jährlich, erstmalig zum 31.12.2025
NRD von 9 Jahren: jährlich, erstmalig zum 31.12.2025
NRD von 14 Jahren: jährlich, erstmalig zum 31.12.2025
Zinszahlung:
jährlich, erstmalig zum 31.12.2025
Investitionshöhe:
1.000 EUR – 25.000 EUR
Gesamtvolumen:
315.000 EUR

 

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2. Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen
Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

 

 

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen Solarpark Grub wird der Emittentin Solarpark Grub GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Oktober 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.

Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.